Klaus Hilbinger
Rechtsforschung

Empirische Rechtsforschung
Es gibt im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Marken- und Wettbewerbsrecht Tatbestände, bei deren Beurteilung das Verständnis der beteiligten Verkehrskreise, die so genannte Verkehrsauffassung, berücksichtigt wird. Ich ermittle für Sie diese Verkehrsauffassung. Mit demoskopischen Umfragen, deren Ergebnisse in Gutachten - Ihre Beweismittel - einfließen.
Markenrecht

Wollen Sie Ihre Marke national (DPMA) oder in der EU (EUIPO) eintragen lassen oder Löschungsversuche abwehren? Ich ermittle auf demoskopischem Weg Bekanntheits-, Kennzeichnungs- und Zuordnungsgrad zum Nachweis einer möglichen Verkehrsdurchsetzung – sprich um nachzuweisen, dass Marken, die nach § 8 Abs. 2 MarkenG an sich von einer Eintragung ausgeschlossen sind, dennoch eintragungsfähig sind.

Es kommt vor, dass bestimmte Zeichen in Bezug auf Klang, Bild oder Sinn zu einer Verwechslung führen. Nach §§ 14 Abs. 2 und 15 MarkenG können Unternehmen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bei einer Verwechslungsgefahr geltend machen. Ich ermittle für Sie, inwieweit diese Verwechslungsgefahr innerhalb der beteiligten Verkehrskreise tatsächlich gegeben ist. Damit Sie Ihre Ansprüche durchsetzen oder fremde Ansprüche abwehren können.
Wettbewerbsrecht

Wollen Sie Ihre eigene Werbung oder einzelne Claims absichern oder Werbung Ihrer Wettbewerber auf den Prüfstand stellen? Denn nach § 5 UWG in Verbindung mit § 3 UWG kann Werbung irreführend sein. Für ein gerichtliches Verbot ist die Gefahr der Irreführung eines nicht unerheblichen Teils der Verkehrsbeteiligten ausreichend.

Wettbewerber ahmen fremde Werbung nach oder nutzen sie aus, Hersteller vertuschen die betriebliche Herkunft von Waren – alles Fälle, die laut § 3 UWG als unlautere Handlungen gelten. Ich biete Ihnen demoskopische Unterstützung, wenn Sie rechtlich vorgehen wollen. Ich prüfe für Sie, ob unmittelbare oder mittelbare Verwechslungsgefahren innerhalb der beteiligten Verkehrskreise vorliegen.